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5. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Bauhof Altenholz-Dänischenhagen

 

Bekanntmachung der 5. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Bauhof Altenholz-Dänischenhagen

Aufgrund von § 5 Abs. 3 und 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung vom 7. Juli 2014 folgende 5. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Bauhof Altenholz-Dänischenhagen erlassen:

Artikel 1

§ 14 wird wie folgt neu gefasst:

§ 14

Veröffentlichungen

(1) Satzungen des Zweckverbandes werden durch Bereitstellung auf der Internetseite www.zvbauhofad.de bekanntgemacht. Hierauf wird in der Zeitung „Kieler Nachrichten" hingewiesen.

(2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Abs. 1 Satz 1 hinzuweisen.

(3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Abs. 1 Satz 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

Artikel 2

Die 5. Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen.

Altenholz, 8. Juli 2014

gez. Ehrich, Verbandsvorsteher

Zweckverband Bauhof Altenholz-Dänischenhagen – Der Verbandsvorsteher

pdf20140708__5-Aenderung-der_Verbandssatzung.pdf127.73 KB

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