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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Bauhof Altenholz-Dänischenhagen“ für das Haushaltsjahr 2014

Bekanntmachung der

Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Bauhof Altenholz-Dänischenhagen"

für das Haushaltsjahr 2014

Aufgrund der § 95 ff der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 14 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung vom 26.03.2014 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014

wird

1.

im Ergebnisplan mit

 
 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.695.000 Euro

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.682.700 Euro

 

einem Jahresüberschuss von

12.300 Euro

     

2.

im Finanzplan mit

 
 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.690.000 Euro

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.562.700 Euro

     
 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

104.000 Euro

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

130.000 Euro

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

99.000 Euro

     

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 Euro

     

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

500.000 Euro

     

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

 
 

auf

22 Stellen

§ 3

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 30.000,-- Euro im Einzelfall. Die Genehmigung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt.

Altenholz, 6. Juni 2014 gez. Ehrich

_______________

        Ehrich

    Verbandsvorsteher                                     

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan nehmen. Die Einsichtnahme ist während der Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Altenholz, Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz, Zimmer 111, möglich.

Altenholz, 25. August 2014

Zweckverband Bauhof Altenholz-Dänischenhagen

Ehrich, Verbandsvorsteher